Beiträge - Entwässerungsverband Oldersum

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Beiträge
 

Die Aufgaben des Verbandes, die Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder sowie Bestimmungen über die Bildung der Organe und über die Beitragserhebung ergeben sich aus der Verbandssatzung vom 15.04.1996 (einschließlich Änderungen vom 01.01.2022), die in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.

Diese Satzung, sowie die Übersichtskarte des Verbandsgebietes des Entwässerungsverbandes Oldersum kann außerdem hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Der Beitragssatz (Mindestbeitrag und Hektar-Beitrag) beträgt seit 2024 24,00 €.

Seit dem Jahre 2008 werden Erschwernisbeiträge für versiegelte Flächen nach Maßgabe des § 101 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz) gehoben. Genauere Erläuterungen hierzu finden Sie in unserer Satzung.

Sollte die im Liegenschaftsbuch für eine Bezeichnung/Kennung aufgeführte Fläche nicht der tatsächlichen Fläche entsprechen, bitten wir Sie sich für eine evtl. Änderung mit dem zuständigen Katasteramt in Verbindung zu setzen.

In ausgebauten Gebieten (Stufenschöpfwerksgebiete) werden seitens des Entwässerungsverbandes auch Gewässer III. Ordnung gereinigt. Diese Kosten werden als Zusatzbeiträge auf die in dem Gebiet liegen Grundstückflächen verteilt und gehoben.

Das Beitragskataster für die rund 26.000 Mitglieder wird durch Abgleich mit dem amtlichen Liegenschaftskataster und Liegenschaftsbuch auf dem aktuellen Stand gehalten. Für die Beitragshebung ist der Stand des Beitragskatasters am 1. Januar eines jeden Jahres maßgebend.

Änderungen nach dem 1. Januar sind nur möglich, wenn diese schriftlich mit amtlichen Nachweisen bei uns eingereicht werden. Ansonsten hat für das laufende Jahr eine Verrechnung zwischen Käufer und Verkäufer zu erfolgen.

Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Eine zeitliche Aufteilung des Jahresbeitrages durch den Entwässerungsverband Oldersum ist nicht vorgesehen.


Haben Sie uns schon eine Einzugsermächtigung erteilt?

Manchmal gerät es leider in Vergessenheit, den Beitrag pünktlich zu zahlen und es kommt zu einer Zahlungserinnerung oder gar einer Mahnung. Die damit verbundenen Kosten können Sie sich ersparen wenn Sie uns unter Angabe Ihrer Mitglieds-Nr. eine Einzugsermächtigung erteilen.

Das entsprechende Formular finden Sie auf der Rückseite Ihres Beitragsbescheides.

Sie können es auch hier als PDF-Datei herunterladen: Sepa-Lastschriftmandat

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