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Update: 17.03.2010

BuiltWithNOF

Entwässerungsverband

Oldersum / Ostfriesland


Beiträge

Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist mit Kosten verbunden. Diese Kosten sind als öffentliche Last auf die Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke zu verteilen.

Als Eigentümer eines Grundstücks in unserem Verbandsgebiet sind Sie ein dingliches Verbandsmitglied.

Als Beitragsmaßstab gilt die Flächengröße ohne Rücksicht auf den Zustand oder den Ertragswert der Fläche. Die Hebung von Mindestbeiträgen ist gesetzlich zulässig.

Der Entwässerungsverband Oldersum hebt einen Mindestbeitrag von 13,00 € bzw. einen ordentlichen Beitrag von ebenfalls 13,00 € je Hektar. Somit bleiben die Beitragssätze nach der Erhöhung im Jahr 2008 für das Beitragsjahr 2010 unverändert.

Seit dem Jahre 2008 werden Erschwernisbeiträge für versiegelte Flächen nach Maßgabe des § 101 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz) gehoben. Genauere Erläuterungen hierzu finden Sie in unserem diesbezüglichen
Informationsschreiben bzw. in der Satzung.

Ein Rechenbeispiel für die Berechnung der Beiträge ab dem Jahr 2008 finden Sie hier:
Rechenbeispiel.

Sollte die im Liegenschaftsbuch für eine Nutzungsart aufgeführte Fläche nicht der tatsächlichen Fläche entsprechen, bitten wir Sie sich für eine evtl. Änderung mit dem zuständigen Katasteramt in Verbindung zu setzen.

In ausgebauten Gebieten (Stufenschöpfwerksgebiete) werden seitens des Entwässerungsverbandes auch Gewässer III. Ordnung gereinigt. Diese Kosten werden als Zusatzbeiträge auf die in dem Gebiet liegen Grundstückflächen verteilt und gehoben.

Das Beitragskataster für die rund 23.000 Mitglieder wird durch Abgleich mit dem amtlichen Liegenschaftskataster und Liegenschaftsbuch auf den aktuellen Stand gehalten. Für die Beitragshebung ist der Stand des Beitragskatasters am 1. Januar eines jeden Jahres maßgebend.

Änderungen nach dem 1. Januar sind nur möglich, wenn diese schriftlich mit amtlichen Nachweisen bei uns eingereicht werden. Ansonsten hat für das laufende Jahr eine Verrechnung zwischen Käufer und Verkäufer zu erfolgen.

Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Eine zeitliche Aufteilung des Jahresbeitrages durch den Entwässerungsverband Oldersum ist nicht vorgesehen.

Haben Sie uns schon eine Einzugsermächtigung erteilt?

Leider vergessen manche Beitragszahler den Beitrag pünktlich zu zahlen und bekommen von uns dann ein Erinnerungsschreiben etc.. Die damit verbundenen Kosten können Sie sich ersparen wenn Sie uns unter Angabe Ihrer Mitglieds-Nr. eine Einzugsermächtigung erteilen.

Hier unsere E-Mail Adresse:
info@entwaesserungsverband-oldersum.de










Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben senden wir Ihnen aus Gründen der Kostenersparnis bei Beiträgen bis zu 25 €  nur auf besonderen Wunsch einen Bescheid zu, es sei denn wir verändern den Beitragssatz.

Die Mitglieds-Nr. ist identisch mit der Grundbuchblatt-Nr.. Ist Ihr Grundbesitz auf verschiedenen Grundbuchblättern eingetragen, werden diese grundsätzlich auch getrennt veranlagt und berechnet. Wir müssen davon ausgehen, dass die getrennte Veranlagung gewollt ist bzw. es sich bei den Eigentümern nicht um die gleichen Personen handelt.

Wir können auf Ihren Antrag hin die Grundbuchblätter zu einem Bescheid zusammenfassen, wenn die Eigentumsverhältnisse identisch sind. Dies gilt jedoch erst ab der jeweils nächsten Beitragshebung..


Häufig gestellte Fragen




        
Wieso bin ich Mitglied in Ihrem Verband?

Weil Sie Eigentümer eines Grundstückes in unserem Verbandsgebiet sind. Gemäß Wasserverbandsgesetz § 4 bzw. Niedersächsischem Wassergesetz § 64 sind Sie dingliches Mitglied.


        
Was muss ich tun, wenn ich mein gesamten Grundbesitz verkauft habe?

Der Entwässerungsverband Oldersum erhält vierteljährlich über die Katasterverwaltungen vom Grundbuchamt Mitteilungen über Flächenveränderungen bzw. Eigentumswechsel.

Für die Beitragshebung ist der Stand per 1. Januar maßgebend.

Sollte zwischen 1.1. und der Beitragshebung (in der Regel März/April) noch eine Veränderungen statt gefunden haben, sind folgen Regelungen möglich:

 

Aktion

Vorteil

Nachteil

1.

Sie zahlen für dieses Jahr noch einmal fristgerecht den Beitrag

Sie brauchen nicht zusätzliche Kosten für Mahnungen etc. befürchten

Sie tragen für dieses eine Jahr noch die Beitragskosten

2.

Sie leiten den Beitragsbescheid an den neuen Eigentümer weiter, damit der fristgerecht den Beitrag an uns zahlt

Unbürokratische Regelung

Wenn der neue Eigentümer nicht fristgerecht zahlt, erhalten Sie von uns eine Mahnung.

3.

Sie senden uns den Beitragsbescheid zurück und fügen einen amtlichen Nachweis über den Verkauf bei. Aus diesem Nachweis muß folgendes hervorgehen:
Name und Anschrift des neuen Eigentümers und Bezeichnung der erworbenen Flurstücke

Es herrschen klare Verhältnisse

Oft aufwendige Arbeit wegen eines oft geringfügigen Beitrages


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



         Wofür zahle ich den Beitrag?

Durch die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung, sowie die Bereitstellung und Unterhaltung der Anlagen die der Wasserabführung dienen, wird Ihr Grundstück vor Binnenhochwasser geschützt. Dadurch wird ermöglicht darauf zu wirtschaften und zu leben.

        
Wer ist für die Entwässerung meines Grundstückes zuständig?

Der Entwässerungsverband Oldersum hat die Aufgabe die Gewässer II. Ordnung zu unterhalten. Diese sind in einem amtlichen Verzeichnis festgelegt.

Die Entwässerung Ihres Grundstückes erfolgt in der Regel zunächst über ein Gewässer III. Ordnung. Für die Reinigung dieser Gewässer sind die angrenzenden Eigentümer bzw. der Eigentümer des Gewässers zuständig. Sofern die Unterhaltung der Gewässer nicht ordnungsgemäß erfolgt und dadurch Entwässerungsprobleme entstehen, sind hierfür die Unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen Aurich und Leer bzw. der Stadt Emden zuständig. Vorab sollten sie aber versuchen mit den Betroffenen eine Regelung zu finden bzw. mit der Gemeinde oder mit uns Kontakt aufnehmen.
 

Beiträge

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Update: 28.03.2011

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Oldersum / Ostfriesland


Beiträge

Die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben ist mit Kosten verbunden. Diese Kosten sind als öffentliche Last auf die Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke zu verteilen.

Als Eigentümer eines Grundstücks in unserem Verbandsgebiet sind Sie ein dingliches Verbandsmitglied.

Als Beitragsmaßstab gilt die Flächengröße ohne Rücksicht auf den Zustand oder den Ertragswert der Fläche. Die Hebung von Mindestbeiträgen ist gesetzlich zulässig.

Der Entwässerungsverband Oldersum hebt einen Mindestbeitrag von 13,00 € bzw. einen ordentlichen Beitrag von ebenfalls 13,00 € je Hektar. Somit bleiben die Beitragssätze nach der Erhöhung im Jahr 2008 für das Beitragsjahr 2010 unverändert.

Seit dem Jahre 2008 werden Erschwernisbeiträge für versiegelte Flächen nach Maßgabe des § 101 NWG (Niedersächsisches Wassergesetz) gehoben. Genauere Erläuterungen hierzu finden Sie in unserem diesbezüglichen
Informationsschreiben bzw. in der Satzung.

Ein Rechenbeispiel für die Berechnung der Beiträge ab dem Jahr 2008 finden Sie hier:
Rechenbeispiel.

Sollte die im Liegenschaftsbuch für eine Nutzungsart aufgeführte Fläche nicht der tatsächlichen Fläche entsprechen, bitten wir Sie sich für eine evtl. Änderung mit dem zuständigen Katasteramt in Verbindung zu setzen.

In ausgebauten Gebieten (Stufenschöpfwerksgebiete) werden seitens des Entwässerungsverbandes auch Gewässer III. Ordnung gereinigt. Diese Kosten werden als Zusatzbeiträge auf die in dem Gebiet liegen Grundstückflächen verteilt und gehoben.

Das Beitragskataster für die rund 23.000 Mitglieder wird durch Abgleich mit dem amtlichen Liegenschaftskataster und Liegenschaftsbuch auf den aktuellen Stand gehalten. Für die Beitragshebung ist der Stand des Beitragskatasters am 1. Januar eines jeden Jahres maßgebend.

Änderungen nach dem 1. Januar sind nur möglich, wenn diese schriftlich mit amtlichen Nachweisen bei uns eingereicht werden. Ansonsten hat für das laufende Jahr eine Verrechnung zwischen Käufer und Verkäufer zu erfolgen.

Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeiträge. Eine zeitliche Aufteilung des Jahresbeitrages durch den Entwässerungsverband Oldersum ist nicht vorgesehen.

Haben Sie uns schon eine Einzugsermächtigung erteilt?

Leider vergessen manche Beitragszahler den Beitrag pünktlich zu zahlen und bekommen von uns dann ein Erinnerungsschreiben etc.. Die damit verbundenen Kosten können Sie sich ersparen wenn Sie uns unter Angabe Ihrer Mitglieds-Nr. eine Einzugsermächtigung erteilen.

Hier unsere E-Mail Adresse:
info@entwaesserungsverband-oldersum.de










Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben senden wir Ihnen aus Gründen der Kostenersparnis bei Beiträgen bis zu 25 €  nur auf besonderen Wunsch einen Bescheid zu, es sei denn wir verändern den Beitragssatz.

Die Mitglieds-Nr. ist identisch mit der Grundbuchblatt-Nr.. Ist Ihr Grundbesitz auf verschiedenen Grundbuchblättern eingetragen, werden diese grundsätzlich auch getrennt veranlagt und berechnet. Wir müssen davon ausgehen, dass die getrennte Veranlagung gewollt ist bzw. es sich bei den Eigentümern nicht um die gleichen Personen handelt.

Wir können auf Ihren Antrag hin die Grundbuchblätter zu einem Bescheid zusammenfassen, wenn die Eigentumsverhältnisse identisch sind. Dies gilt jedoch erst ab der jeweils nächsten Beitragshebung..


Häufig gestellte Fragen




        
Wieso bin ich Mitglied in Ihrem Verband?

Weil Sie Eigentümer eines Grundstückes in unserem Verbandsgebiet sind. Gemäß Wasserverbandsgesetz § 4 bzw. Niedersächsischem Wassergesetz § 64 sind Sie dingliches Mitglied.


        
Was muss ich tun, wenn ich mein gesamten Grundbesitz verkauft habe?

Der Entwässerungsverband Oldersum erhält vierteljährlich über die Katasterverwaltungen vom Grundbuchamt Mitteilungen über Flächenveränderungen bzw. Eigentumswechsel.

Für die Beitragshebung ist der Stand per 1. Januar maßgebend.

Sollte zwischen 1.1. und der Beitragshebung (in der Regel März/April) noch eine Veränderungen statt gefunden haben, sind folgen Regelungen möglich:

 

Aktion

Vorteil

Nachteil

1.

Sie zahlen für dieses Jahr noch einmal fristgerecht den Beitrag

Sie brauchen nicht zusätzliche Kosten für Mahnungen etc. befürchten

Sie tragen für dieses eine Jahr noch die Beitragskosten

2.

Sie leiten den Beitragsbescheid an den neuen Eigentümer weiter, damit der fristgerecht den Beitrag an uns zahlt

Unbürokratische Regelung

Wenn der neue Eigentümer nicht fristgerecht zahlt, erhalten Sie von uns eine Mahnung.

3.

Sie senden uns den Beitragsbescheid zurück und fügen einen amtlichen Nachweis über den Verkauf bei. Aus diesem Nachweis muß folgendes hervorgehen:
Name und Anschrift des neuen Eigentümers und Bezeichnung der erworbenen Flurstücke

Es herrschen klare Verhältnisse

Oft aufwendige Arbeit wegen eines oft geringfügigen Beitrages


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



         Wofür zahle ich den Beitrag?

Durch die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung, sowie die Bereitstellung und Unterhaltung der Anlagen die der Wasserabführung dienen, wird Ihr Grundstück vor Binnenhochwasser geschützt. Dadurch wird ermöglicht darauf zu wirtschaften und zu leben.

        
Wer ist für die Entwässerung meines Grundstückes zuständig?

Der Entwässerungsverband Oldersum hat die Aufgabe die Gewässer II. Ordnung zu unterhalten. Diese sind in einem amtlichen Verzeichnis festgelegt.

Die Entwässerung Ihres Grundstückes erfolgt in der Regel zunächst über ein Gewässer III. Ordnung. Für die Reinigung dieser Gewässer sind die angrenzenden Eigentümer bzw. der Eigentümer des Gewässers zuständig. Sofern die Unterhaltung der Gewässer nicht ordnungsgemäß erfolgt und dadurch Entwässerungsprobleme entstehen, sind hierfür die Unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen Aurich und Leer bzw. der Stadt Emden zuständig. Vorab sollten sie aber versuchen mit den Betroffenen eine Regelung zu finden bzw. mit der Gemeinde oder mit uns Kontakt aufnehmen.