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Update: 28.03.2011

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Entwässerungsverband

Oldersum / Ostfriesland


Aufgaben

Die Hauptaufgabe des Verbandes ist die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in seinem Verbandsgebiet. Gewässer II. Ordnung sind laut § 39 NWG Gewässer von überörtlicher Bedeutung für den jeweiligen Unterhaltungsverband.

Unter Unterhaltung sind die Arbeiten zu verstehen, die dazu dienen die hydraulische Leistungsfähigkeit eines Gewässer zu erhalten, damit überschüssiges Niederschlagswasser schadlos und ungehindert abfließen kann.

Insbesondere sind dies:

Regelmäßig anfallende Arbeiten

Unregelmäßig anfallende Arbeiten

Halbseitiges Mähen der Böschung und entkrauten der Gewässer

Räumen des Abflussquerschnitts

Wartung der Schöpfwerke und sonstigen Anlagen, die der Wasserabführung dienen

Beseitigung von Schäden, die den Abfluss des Wassers behindern

Bisambekämpfung

Reparatur und Erneuerung von Schöpfwerken etc.

 

Gehölzpflege

 

Einbau von Überfahrt- bzw. Endverrohrungen

Die sonstigen Unterhaltungsarbeiten entnehmen Sie bitte § 61 NWG.